Die Zweckbestimmung (Intended Purpose) legt fest, wofür ein Medizinprodukt laut Hersteller verwendet werden soll. Sie ist nach MDR Artikel 2(12) verpflichtend und bildet die Grundlage für die klinische Bewertung, das Risikomanagement und die technische Dokumentation. Wer sie zu vage, zu breit oder inkonsistent mit der Evidenzbasis formuliert, blockiert die gesamte Zulassung – oder gefährdet schlimmstenfalls Patienten.
Viele Hersteller unterschätzen die Zweckbestimmung. Sie wird früh im Entwicklungsprozess formuliert, oft in wenigen Sätzen, und dann nicht mehr angefasst. Das Problem: Jede nachfolgende regulatorische Aktivität baut auf ihr auf. Die klinische Bewertung prüft, ob das Produkt seinen Zweck erfüllt. Das Risikomanagement bewertet Risiken im Kontext dieses Zwecks. Die technische Dokumentation belegt, was der Zweck verspricht.
Eine unklare Zweckbestimmung zieht sich wie ein Riss durch die gesamte Dokumentation. Die MHRA bezeichnet eine unzureichend definierte Zweckbestimmung explizit als potenziell schwerwiegenden Verstoß gegen die Medizinprodukteanforderungen.
Dieser Artikel erklärt, was die Zweckbestimmung regulatorisch bedeutet, wie sie sich von der Indication for Use unterscheidet, welche vier Elemente sie enthalten muss und welche Fehler in der Praxis am häufigsten auftreten. Der Fokus liegt auf Software as a Medical Device (SaMD) – die Grundprinzipien gelten aber für alle Medizinprodukte.
Was ist die Zweckbestimmung laut MDR?
Die Zweckbestimmung bezeichnet nach MDR Artikel 2(12) die Verwendung, für die ein Produkt entsprechend den Herstellerangaben auf der Kennzeichnung, in der Gebrauchsanweisung oder im Werbe- und Verkaufsmaterial bestimmt ist.
Ein wichtiger Hinweis zur Terminologie: Im englischen Sprachraum wird „Intended Use“ und „Intended Purpose“ häufig synonym verwendet. Die MDR spricht korrekt von „Intended Purpose“ bzw. auf Deutsch von „Zweckbestimmung“. Die ISO 14971 setzt beide Begriffe gleich, die FDA verwendet „Intended Use“. Für die MDR-Konformität ist „Intended Purpose“ der maßgebliche Begriff.
Vom Begriff „bestimmungsgemäßer Gebrauch“ ist die Zweckbestimmung abzugrenzen: Der bestimmungsgemäße Gebrauch umfasst darüber hinaus auch Tätigkeiten wie Updates, Reinigung oder Wartung.
Was ist der Unterschied zwischen Intended Purpose und Indication for Use?
Der Intended Purpose beschreibt, was das Gerät tut, also den Effekt des Produkts. Die Indication for Use beschreibt, für welche klinische Situation oder Erkrankung es eingesetzt wird. Beides überschneidet sich, ist aber nicht dasselbe.
Das MDCG 2020-6 (zum Thema klinische Evidenz für Legacy-Produkte) definiert die Indication for Use als klinischen Zustand, der diagnostiziert, verhindert, überwacht, behandelt, gelindert, kompensiert, ersetzt, modifiziert oder kontrolliert werden soll. Der Intended Purpose hingegen beschreibt den Effekt des Produkts, also wie es in diesen klinischen Kontext eingreift.
Ein Beispiel macht den Unterschied greifbar: Ein KI-gestütztes SaMD analysiert Netzhautbilder und erkennt Muster. Das ist der Intended Purpose. Die Indication for Use ist die Früherkennung diabetischer Retinopathie bei Typ-2-Diabetikern zwischen 40 und 70 Jahren. Wer beides vermischt oder einen der beiden Aspekte vernachlässigt, erzeugt Lücken in der klinischen Bewertung.
Warum ist die Zweckbestimmung so zentral für die klinische Bewertung?
MDR Artikel 61(1) verlangt, dass die klinische Bewertung die Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen bei normalem bestimmungsgemäßem Gebrauch belegt. Die Zweckbestimmung definiert genau diesen Rahmen. Sie bestimmt, welche Fragen die klinische Bewertung beantworten muss und damit auch, welche Evidenz erforderlich ist.
Eine breiter formulierte Zweckbestimmung erfordert eine breitere Evidenzbasis. Wer für sein Produkt für alle Erwachsenen ab 18 Jahren als Patientengruppe festlegt, muss diese gesamte Population klinisch abdecken. Wer die Indikation auf eine eng definierte Subpopulation beschränkt, kann mit einem schmaleren, aber gezielteren Evidenzkorpus arbeiten.
Die Zweckbestimmung wirkt dabei wie eine Randbedingung: Sie begrenzt den Bereich, in dem die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPRs) erfüllt werden müssen. Gleichzeitig schärft sie die Fragen, die durch Risikomanagement und klinische Daten beantwortet werden müssen. Eine gut formulierte Zweckbestimmung macht die klinische Bewertung effizienter. Eine schlechte macht sie schwierig bis fast unmöglich.
Welche Elemente sollte eine Zweckbestimmung enthalten?
Eine vollständige Zweckbestimmung sollte vier Kernelemente umfassen: Struktur und Funktion des Produkts, die Zielpopulation, den vorgesehenen Anwender sowie die vorgesehene Anwendungsumgebung. Alle vier Elemente bedingen sich gegenseitig und müssen aufeinander abgestimmt sein.
Die MHRA hat diesen Aufbau in ihrer Guidance zu SaMD klar beschrieben. Hier eine praxisnahe Übersicht der vier Elemente, die auch für alle Nicht-Softwareprodukte wichtig sind:
Element A: Struktur und Funktion Beschreibt, was das Produkt funktional leistet – als Prozess mit definierten Inputs und Outputs. Für SaMD bedeutet das: Welche Daten gehen rein, welche Ausgabe erzeugt das System, welche Aktion soll der Anwender daraufhin durchführen? Außerdem muss klar sein, wo das Produkt im klinischen Workflow sitzt. Ein Score-Rechner ist keine Zweckbestimmung. „Berechnung eines Sepsis-Risikoindex auf Basis von Vitalparametern zur Unterstützung des ärztlichen Triageentscheids auf der Intensivstation“ ist eine.
Hören Sie deshalb nicht mit einer reinen Funktionsbeschreibung auf, wenn Sie die Zweckbestimmung erarbeiten, sondern beziehen Sie unbedingt den klinischen Kontext mit ein.
Element B: Zielpopulation Wer ist die Patientengruppe, für die das Produkt entwickelt wurde? Alter, Geschlecht, Erkrankungsstadium, Komorbiditäten – alles, was die Trainings- und Validierungsdaten abgebildet haben, muss hier stehen. Was nicht explizit eingeschlossen ist, gilt im Zweifel als eingeschlossen. Kontraindizierte Populationen müssen aktiv ausgeschlossen werden.
Element C: Vorgesehener Anwender Wer bedient das Produkt? Welche Qualifikation, Ausbildung oder Erfahrung setzt die sichere Nutzung voraus? Bei SaMD mit mehreren Nutzergruppen – etwa Primär-, Sekundär- und Tertiäranwendern im Versorgungssystem – müssen alle explizit benannt werden.
Element D: Anwendungsumgebung Bei SaMD umfasst die Umgebung nicht nur den physischen Einsatzort, sondern auch die digitale Infrastruktur: Betriebssystem, Hardware-Anforderungen, Interoperabilität mit anderen Systemen, Netzwerkvoraussetzungen. Ein Produkt, das im Krankenhaus auf einer validierten IT-Infrastruktur läuft, hat andere Anforderungen als eine App in der ambulanten Versorgung.
Wie formuliert man eine Zweckbestimmung methodisch korrekt?
Die MHRA empfiehlt einen strukturierten, zyklischen Prozess: beginnend mit dem klinischen Problem, über die vier Kernelemente bis zur Überprüfung der Evidenzausrichtung. Dieser Prozess sollte früh in der Produktentwicklung starten und an allen wesentlichen Entwicklungsmeilensteinen wiederholt werden. Auch wenn die Guidance der MHRA for SaMD entwickelt wurde, lassen sich viele Punkte auf andere Produktarten übertragen.
Der Prozess folgt einer klaren Abfolge von Fragen:
- Was ist das klinische Ausgangsproblem?
- Welche spezifische klinische Aufgabe wird gelöst?
- [Nur SaMD] Welche rechnerische oder algorithmische Aufgabe übernimmt die Software?
- Wie unterstützt das Produkt die klinische Aufgabe konkret?
- In welcher Population wird das Produkt eingesetzt?
- Wer sind die vorgesehenen Anwender, welche Qualifikation brauchen sie?
- Wo wird das Produkt eingesetzt – physisch und digital?
- Was sind die Kontraindikationen?
Nach der Beantwortung dieser Fragen kann man oft bereits eine erste Abschätzung treffen: Stimmt die vorhandene oder geplante klinische Evidenz mit den Antworten überein?
Ein konkretes Beispiel aus der MHRA-Guidance illustriert, wie eine vage Formulierung zu einer präzisen wird. Aus „Monitoring der Krankheitsprogression bei Diabetikern zur Einleitung einer Überweisung“ wird:
„Optometristen, die im Umgang mit der SuperEyeScan9000-Software geschult sind, können das System zur Unterstützung bei der Identifikation von diabetischer Retinopathie im Stadium 1 bei Erwachsenen zwischen 40 und 70 Jahren mit bestätigtem Typ-2-Diabetes einsetzen. Die Software ist für den Einsatz mit Scantastic-Scannern unter den Betriebssystemen 2.0 oder 3.0 geeignet und erreicht eine Mindestsensitivität von 97% bei einer Spezifität von 88%.“
Der Unterschied ist erheblich. Die zweite Version schließt Typ-1-Diabetiker aus, begrenzt die Altersgruppe, benennt den Anwender mit Qualifikationsanforderung, spezifiziert die Hardware und liefert Mindestperformance-Anforderungen.
Welche Fehler bei der Zweckbestimmung blockieren die klinische Bewertung?
Vier Fehlertypen treten in der Praxis besonders häufig auf: zu vage Formulierungen, ungetrennte Mehrfachzwecke, schleichende Funktionserweiterung (Function Creep) und eine Evidenzbasis, die nicht zur formulierten Zweckbestimmung passt. Jeder dieser Fehler kann zu Abweichungen führen.
Fehler 1: Vage Zweckbestimmung Fehlende Spezifität macht es unmöglich, klinische Daten mit Bezug auf Sicherheit und Leistung zu bewerten oder robuste klinische Studien mit klar definierten Endpunkten zu planen. Ohne konkrete Zielpopulation, Anwendungskontext und Performanceziele bleibt unklar, was überhaupt nachgewiesen werden soll.
Fehler 2: Mehrere unverbundene Zwecke in einem Produkt, vor allem bei Software SaMD bestehen häufig aus mehreren funktionalen Modulen, die unterschiedliche medizinische Zwecke erfüllen – etwa ein Sepsis-Index und ein Herzstillstandrisiko-Score in einer Software. Wenn diese Module nicht in getrennte, handhabbare Zweckbestimmungen aufgeteilt werden, muss die klinische Bewertung alle Module gemeinsam abdecken. Evidenz, die nur einen Teil der Module stützt, reicht nicht aus.
Fehler 3: Function Creep Software lässt sich einfach iterativ erweitern und auch andere Produktarten wachsen im Funktionsumfang. Was mit einer klaren Zweckbestimmung startet, entwickelt sich über Produktversionen zu einem Flickenteppich aus Funktionen, deren Evidenzbasis nicht mehr zur aktuellen Zweckbestimmung passt. Jede funktionale Erweiterung erfordert eine Prüfung, ob die Zweckbestimmung angepasst werden muss – und wenn ja, welche neuen Nachweise das auslöst.
Fehler 4: Evidenz passt nicht zur Zweckbestimmung Dieser Fehler ist subtiler. Die Zweckbestimmung ist spezifisch formuliert, aber die klinischen Daten decken sie nicht vollständig ab. Ein typisches Beispiel: Eine SaMD wird für Erwachsene zwischen 18 und 75 Jahren indiziert, die Trainingsdaten stammen aber fast ausschließlich von Patienten zwischen 45 und 75 Jahren. Die Indikation für 18- bis 44-Jährige ist klinisch nicht belegt. In solchen Fällen muss die Zweckbestimmung eingeschränkt werden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Zweckbestimmung und bestimmungsgemäßem Gebrauch?
Die Zweckbestimmung beschreibt den medizinischen Zweck des Produkts laut Herstellerangaben auf Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung und Werbematerialien. Der bestimmungsgemäße Gebrauch ist weiter gefasst und umfasst auch nicht-medizinische Tätigkeiten wie Reinigung, Wartung oder Software-Updates.
Muss die Zweckbestimmung im Laufe des Produktlebenszyklus aktualisiert werden?
Ja. Die Zweckbestimmung sollte an allen wesentlichen Entwicklungsmeilensteinen überprüft werden – auch nach der Zulassung. Post-Market-Daten können neue Erkenntnisse zur Produktperformance liefern, die Anpassungen erfordern. Jede Erweiterung der Zweckbestimmung löst zusätzliche Evidenzanforderungen aus.
Was passiert, wenn die Zweckbestimmung zu breit formuliert ist?
Eine zu breite Zweckbestimmung vergrößert den Umfang der erforderlichen klinischen Evidenz erheblich. Wer eine breite Zielpopulation benennt, muss diese vollständig klinisch abdecken. Fehlt die Evidenz für Teile der Population, muss die Zweckbestimmung eingeschränkt oder die fehlende Evidenz durch Studien nachgeliefert werden.
Wie unterscheidet sich die Zweckbestimmung von der Indication for Use?
Die Zweckbestimmung beschreibt, was das Produkt tut – also seinen Effekt und seine Funktionsweise. Die Indication for Use beschreibt die klinische Situation, für die es eingesetzt wird, also die Erkrankung oder den Zustand, der diagnostiziert, behandelt oder überwacht werden soll. Beide Begriffe überschneiden sich, sind aber nicht identisch.
Wie spezifisch muss die Zweckbestimmung für ein KI-basiertes SaMD sein?
Bei KI-basierten SaMD ist die Spezifität besonders wichtig, weil KI-Modelle nur für die Populationen und Kontexte generalisieren, auf denen sie trainiert wurden. Die Zweckbestimmung muss deshalb die Trainingspopulation, die Validierungsbedingungen und die technischen Mindestanforderungen widerspiegeln. Populationen oder Einsatzumgebungen, die im Training nicht repräsentiert sind, müssen kontraindiziert werden.
Fazit
Die Zweckbestimmung ist kein bürokratisches Pflichtfeld, sondern das Fundament der gesamten regulatorischen Strategie. Wer sie zu Beginn des Entwicklungsprozesses präzise formuliert, spart Zeit, Geld und Nerven in allen nachfolgenden Schritten: klinische Bewertung, Risikomanagement, technische Dokumentation und Markteinführung.
Für Hersteller gilt: Die vier Elemente (Struktur und Funktion, Zielpopulation, Anwender, Umgebung) bilden das Gerüst. Regelmäßige Überprüfungsrunden stellen bestenfalls sicher, dass die Zweckbestimmung mit der wachsenden Evidenzbasis konsistent bleibt.
Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre Zweckbestimmung Ihre Evidenzbasis und Ihre klinische Bewertung beeinflusst? Dann lassen Sie uns gemeinsam einen Blick darauf werfen!


