BAFA-Förderung für Unternehmensberatung: Bis zu 2.800 € Zuschuss für Medizinprodukte-KMU

Das BAFA fördert konzeptionelle Unternehmensberatung für KMU mit bis zu 2.800 Euro Zuschuss. Als BAFA-registrierte Beraterin sind meine konzeptionelle Beratungsleistungen förderfähig.

Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Deutschland, weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro. Der Antrag wird vor Beratungsbeginn online über das BAFA gestellt.

Viele Hersteller von Medizinprodukten wissen nicht, dass sie externe Strategieberatung staatlich bezuschussen lassen können. Das BAFA-Förderprogramm für Unternehmensberatung existiert seit Jahren, wird aber gerade im regulatorisch geprägten Medizinprodukte-Umfeld selten genutzt.

Dabei ist der Zugang unkompliziert: Wenn Ihr Unternehmen die KMU-Kriterien erfüllt und die Beratung konzeptionell ausgerichtet ist, übernimmt der Staat bei positiver Entscheidung zwischen 50 und 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bis zu einem Zuschuss von 2.800 Euro pro Beratung.

Als BAFA-registrierte Beraterin mit Fokus auf Medizinprodukte unterstütze ich Sie gerne, wenn Sie sich meine Beratung fördern lassen möchten. Nachfolgend erfahren Sie, wer antragsberechtigt ist, welche Leistungen gefördert werden, wie hoch der Zuschuss ausfällt und wie der Ablauf konkret aussieht.

Was fördert das BAFA?

Das BAFA fördert ausschließlich konzeptionelle und individuelle Unternehmensberatungen. Gefördert werden Beratungen, die auf die strategische Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet sind. Umsetzungsleistungen, Schulungen und Workshops fallen nicht unter die Förderung.

Konkret bedeutet das: Die Beratung muss eine Analyse der betrieblichen Situation, die Benennung von Schwachstellen und darauf aufbauende individuelle Handlungsempfehlungen enthalten. Der Fokus liegt auf der strategischen Ebene.

 

Aus meiner Beratungspraxis fallen folgende Leistungen beispielsweise in die Förderkategorie:

  • Klinisch-regulative Strategieberatung – z.B. Positionierung Ihrer klinischen Strategie im Hinblick auf MDR-Anforderungen
  • Strategieberatung zur Biologischen Sicherheit – z.B. konzeptionelle Ausrichtung Ihrer biologischen Bewertungsstrategie
  • Unternehmensstrategie – z.B. strategische Ausrichtung Ihres Unternehmens in Bezug auf meine beiden Fachbereichen, besonders bei Entwicklungsprojekten

 

Nicht gefördert werden hingegen:

  • Umsetzungsarbeiten wie das Erstellen von Bewertungen oder technischen Dokumentationen
  • Schulungen, Workshops oder Gruppenveranstaltungen

Wer kann die BAFA-Beratungsförderung beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Das Unternehmen darf weniger als 250 Beschäftigte haben und muss entweder unter 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder unter 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme liegen.

Die KMU-Definition folgt der EU-Kommissionsempfehlung von 2003. Relevant ist dabei nicht nur das eigene Unternehmen: Verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen werden bei der Berechnung der Schwellenwerte einbezogen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen die KMU-Kriterien erfüllt, lohnt ein Blick in den Benutzerleitfaden der EU-Kommission zur KMU-Definition.

Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, schätzen die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen.

Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, die selbst in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung tätig sind, sowie Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren läuft.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für Unternehmensberatung?

Der Zuschuss beträgt 50 oder 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 bzw. 2.800 Euro. Die Höhe hängt vom Unternehmensstandort ab. Basis für die Berechnung sind Beratungskosten bis zu einer Bemessungsgrundlage von 3.500 Euro.

 

Die Förderung teilt sich regional wie folgt auf:

RegionFördersatzMaximaler Zuschuss
Neue Bundesländer (ohne Berlin, ohne Leipzig), Region Lüneburg, Region Trier80 %2.800 €
Alte Bundesländer (ohne Lüneburg, ohne Trier), Berlin, Region Leipzig50 %1.750 €

 

Rechenbeispiel: Ihre Beratung kostet 3.000 Euro netto, Ihr Unternehmen sitzt in Bayern (50%-Gebiet). Gefördert werden 50% von 3.000 Euro = 1.500 Euro Zuschuss. Liegt die Beratung über der Bemessungsgrundlage von 3.500 Euro, werden nur 3.500 Euro als Basis herangezogen – also maximal 1.750 Euro Zuschuss in den alten Bundesländern.

 

Wichtig: Das Honorar muss in voller Höhe und per Überweisung bezahlt werden. Barzahlungen und Verrechnungen sind ausgeschlossen. Die Förderung wird erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch das BAFA ausgezahlt.

Pro Jahr können bis zu zwei Beratungen gefördert werden, innerhalb der Laufzeit der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) insgesamt maximal fünf.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Die initiale Antragsstellung ist unkompliziert: 

Der Antrag wird online über die Antragsplattform des BAFA gestellt, bevor die Beratung beginnt. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Erst dann darf die Beratung starten. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

 

Der Ablauf in der Übersicht:

  1. Schritt 1: Antrag stellen Sie stellen den Antrag online über die BAFA-Antragsplattform und wählen dabei eine Leitstelle, die den Antrag vorab prüft. Die Wahl der Leitstelle ist frei. 
  2. Schritt 2: Inaussichtstellung abwarten Die Leitstelle prüft die formalen Fördervoraussetzungen und informiert Sie schriftlich, wenn mit der Beratung begonnen werden kann. Dieser Schritt ist nicht optional. Wer vorher startet, verliert den Förderanspruch.
  3. Schritt 3: Beratung durchführen Nach Erhalt der Bestätigung führen wir die Beratung durch. Die Beratung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
  4. Schritt 4: Verwendungsnachweis einreichen Nach Abschluss der Beratung reichen Sie den Verwendungsnachweis ein. Dazu gehören der Beratungsbericht, den ich als Beraterin erstelle, sowie der Nachweis über die vollständige Zahlung des Honorars per Kontoauszug.
  5. Schritt 5: Auszahlung durch das BAFA Das BAFA prüft die eingereichten Unterlagen und entscheidet über die Bewilligung. Die Auszahlung erfolgt nach abschließender Prüfung direkt an Ihr Unternehmen.

 

Hinweis für Jungunternehmen: Befinden Sie sich im ersten Jahr nach der Gründung, ist vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner verpflichtend. Den Nachweis darüber legen Sie mit dem Verwendungsnachweis vor.

Passt die Föderung zu der Art Beratung, die wir brauchen?

Ich berate Sie gerne dazu, welche Möglichkeiten der Beratungsleistung im Rahmen der BAFA-Förderung möglich sind.

Im gemeinsamen Gespräch tauschen wir uns zu Ihrem Unterstützungsbedarf aus und wie eine Beratung mit Fördermöglichkeit aussehen kann. Sprechen Sie mich gerne an!

FAQ

Kann ich die BAFA-Förderung rückwirkend beantragen?

Nein. Der Antrag muss gestellt und die schriftliche Bestätigung der Leitstelle muss eingegangen sein, bevor die Beratung beginnt. Eine rückwirkende Förderung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wer ohne Bestätigung startet, verliert den Förderanspruch vollständig.

Ja, ich bin unter ID 227734 registriert. Die Registrierung beim BAFA ist Voraussetzung dafür, dass eine Beratung im Rahmen dieses Programms gefördert werden kann. Nur Beratungen durch registrierte Beraterinnen und Berater sind förderfähig.

Die aktuelle Förderrichtlinie gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Für eine Beratung im Jahr 2026 lohnt es sich also, rechtzeitig zu planen und den Antrag vor Beratungsbeginn einzureichen.

Die Förderung bezieht sich auf eine Bemessungsgrundlage von maximal 3.500 Euro pro Beratung. Kosten darüber hinaus trägt Ihr Unternehmen vollständig. Der maximale Zuschuss beträgt damit 2.800 Euro (80%-Gebiet) bzw. 1.750 Euro (50%-Gebiet) – unabhängig davon, wie hoch die Gesamtkosten der Beratung sind.

Pro Jahr können maximal zwei Beratungen gefördert werden. Innerhalb der gesamten Laufzeit der aktuellen Förderrichtlinie sind es insgesamt maximal fünf Beratungen pro Unternehmen.

Fazit: Förderung nutzen, solange das Programm läuft

Das BAFA-Förderprogramm ist ein konkretes Instrument, um strategische Unternehmensberatung kostengünstiger zu nutzen. Für Medizinprodukte-KMU, die ohnehin Bedarf an klinisch-regulativer Strategieberatung oder Beratung zur biologischen Sicherheit haben, lohnt sich die Beantragung.

Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre geplante Beratung förderfähig ist, sprechen Sie mich an.

Alle offiziellen Informationen zur Förderung von Unternehmensberatungen durch das BAFA finden Sie hier: Zur BAFA-Website.