
3 Datenrouten für die klinische Bewertung
Die MDR verlangt für jedes Medizinprodukt eine klinische Bewertung nach Art. 61, unabhängig von der Risikoklasse. Dafür stehen drei Datenrouten zur Verfügung: klinische Daten zum eigenen Produkt, die Äquivalenz-Route mit Daten eines vergleichbaren Produkts, und der Performance-Pathway mit nicht-klinischen Daten. Welche Route zulässig ist, hängt von Produktklasse, Risiko und verfügbarer






