Äquivalenz in der klinischen Bewertung: Wann die Route funktioniert und wann nicht

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Unter der MDR gilt ein Produkt nur dann als äquivalent, wenn es in technischer, biologischer und klinischer Hinsicht mit einem bereits zugelassenen Produkt übereinstimmt. Die biologische Äquivalenz ist dabei die häufigste Hürde: Die MDR fordert identische Materialien in Patientenkontakt. Die geplante MDR-Revision könnte das lockern – von „same“ zu „similar“ – aber konkrete Anforderungen dafür fehlen noch.

Viele Hersteller gehen davon aus, dass ihr neues Produkt über die Äquivalenzroute bewertet werden kann. Die Logik klingt einleuchtend: Das Referenzprodukt ist bereits auf dem Markt, die klinischen Daten liegen vor, das neue Produkt unterscheidet sich nur in Details. Warum also eine aufwendige eigenständige klinische Bewertung?

Die Äquivalenz in der klinischen Bewertung von Medizinprodukten ist unter der MDR aber kein einfacher Weg. Sie ist ein streng definierter Nachweis mit drei Dimensionen, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen. Wer das erst spät im Prozess herausfindet, steht unter Druck – ohne Zeit für eine sinnvolle Alternative.

Dieser Artikel erklärt, was die MDR konkret fordert, wo die häufigsten Probleme entstehen und was die geplante MDR-Revision für die Äquivalenzroute bedeuten könnte.


Was bedeutet Äquivalenz nach der MDR überhaupt?

Die MDR definiert Äquivalenz über drei Merkmalskategorien: technische, biologische und klinische Eigenschaften. Alle drei müssen gleichzeitig erfüllt sein. Ein Nachweis in zwei von drei Kategorien reicht nicht.

Das klingt zunächst überschaubar. In der Praxis ist die Messlatte aber deutlich höher als unter den alten Richtlinien der MDD.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in Artikel 61 und Anhang XIV Teil A der MDR sowie in der Leitlinie MDCG 2020-5. Dieses MDCG-Dokument klärt explizit, wo die MDR von der bisherigen MEDDEV 2.7/1 rev. 4 abweicht. Im Zweifelsfall gilt: Die MDR hat Vorrang.

Wichtig zu verstehen: Der Äquivalenznachweis ersetzt nicht die klinische Bewertung. Er ist ein Weg, klinische Daten eines anderen Produkts in die eigene klinische Bewertung einfließen zu lassen. Die klinische Bewertung nach MDR selbst ist immer Pflicht.


Welche technischen Eigenschaften müssen übereinstimmen?

Technische Äquivalenz liegt vor, wenn beide Produkte ein ähnliches Design haben, unter ähnlichen Bedingungen eingesetzt werden und ähnliche Spezifikationen sowie physikalisch-chemische Eigenschaften aufweisen.

Konkret zu prüfen sind unter anderem: Designähnlichkeit, Einsatzbedingungen, Spezifikationen und physikalisch-chemische Eigenschaften wie Zugfestigkeit, Viskosität oder Oberflächeneigenschaften, Deploymentmethoden sowie Funktionsprinzipien inklusive Software.

Bei der technischen Dimension verlangt die MDR, dass Unterschiede wissenschaftlich begründet werden. Ähnlichkeit ist hier akzeptiert, aber nur, wenn sich nachweisen lässt, dass die Unterschiede keine klinisch signifikante Auswirkung auf Sicherheit und Leistung haben. Wer keinen Zugang zur technischen Dokumentation des Referenzprodukts hat, kann fehlende Daten über vergleichende Tests ergänzen. Reicht das nicht aus, wird eine klinische Prüfung wahrscheinlicher.


Warum scheitert die biologische Äquivalenz so häufig?

Die biologische Äquivalenz verlangt, dass beide Produkte dieselben Materialien oder Substanzen im Patientenkontakt verwenden. Hier gilt nicht „ähnlich“, sondern „identisch“ – und das ist auch der entscheidende Unterschied zur alten MEDDEV-Leitlinie.

So wird die biologische Äquivalenz zum Knackpunkt, an dem die meisten Äquivalenznachweise in der Praxis scheitern. Die MDR fordert für den Nachweis biologischer Äquivalenz:

  • Identische Materialien oder Substanzen im Kontakt mit Gewebe oder Körperflüssigkeiten
  • Ähnliche Art und Dauer des Kontakts
  • Ähnliche Freisetzungscharakteristika von Substanzen, einschließlich Degradationsprodukten und Leachables

Der Grund für diese Strenge: Selbst wenn die Rohmaterialien identisch sind, können Verarbeitung, Design und Einsatzbedingungen die Degradationseigenschaften verändern. Auch unterschiedliche Prozessketten können zusätzliche Substanzen einbringen. Deshalb bewertet die MDR nicht das Rohmaterial, sondern das fertige Produkt. Die MDCG 2020-5 empfiehlt dafür den risikobasierten Ansatz der ISO 10993-1 sowie ISO 10993-18 zur Materialcharakterisierung, was in aller Regel vergleichende Prüfungen bedeutet.

Die alten Ausnahmen aus der MEDDEV 2.7/1 rev. 4, die abweichende Materialien unter bestimmten Bedingungen erlaubten, sind unter der MDR ausdrücklich nicht mehr gültig. Ein Produkt mit zusätzlichen patientenkontaktierenden Komponenten, geänderten Beschichtungen oder anderen Materialien verliert damit die biologische Äquivalenz zum Referenzprodukt – unabhängig davon, wie ähnlich die Produkte im Übrigen sind.


Was muss bei der klinischen Äquivalenz gezeigt werden?

Klinische Äquivalenz bedeutet, dass beide Produkte für dieselbe klinische Indikation eingesetzt werden, an derselben Körperstelle, in einer vergleichbaren Patientenpopulation und durch denselben Anwendertyp.

Die MDR konkretisiert das weiter: Schweregrad und Stadium der Erkrankung sollen vergleichbar sein. Alter, Anatomie und Physiologie der Patientenpopulation sollen ähnlich sein. Und die klinische Leistung in Bezug auf den erwarteten klinischen Effekt soll vergleichbar sein.

Hier entstehen in der Praxis oft Probleme, die zunächst niemand auf dem Radar hatte. Ein Produkt, das strukturell fast identisch ist, aber für eine breitere Patientenpopulation zugelassen werden soll oder an einer anderen anatomischen Position eingesetzt wird, verliert die klinische Äquivalenz. Auch eine abweichende Anwendergruppe (zum Beispiel Laien statt Fachpersonal) kann ausreichen, um die Äquivalenz zu verneinen.


Was ist der Unterschied zwischen äquivalenten und ähnlichen Produkten?

Äquivalente Produkte erfüllen alle drei Merkmalkategorien gleichzeitig. Ähnliche Produkte gehören zur gleichen generischen Produktgruppe, erfüllen aber nicht alle Anforderungen der Äquivalenz.

Diese Unterscheidung ist regulatorisch wesentlich. Klinische Daten von ähnlichen, aber nicht äquivalenten Produkten dürfen nicht als Nachweis für Sicherheit, Leistung oder klinischen Nutzen verwendet werden.

Sie können aber für andere Zwecke genutzt werden und sind daher relevant, wenn der Äquivalenznachweis nicht gelingt:

  • Vollständigkeit des Risikomanagementsystems sicherstellen
  • Stand der Technik und natürlichen Krankheitsverlauf verstehen
  • Scope der klinischen Bewertung definieren
  • Design von klinischen Prüfungen und PMCF-Studien informieren
  • Relevante klinische Endpunkte und Mindestanforderungen für den klinischen Nutzen ableiten

Wer früh weiß, dass die Äquivalenzroute nicht trägt, kann diese Daten gezielt nutzen, um die klinische Bewertungsstrategie und mögliche klinische Prüfungen besser zu planen.


Kann ein Hersteller mehrere Referenzprodukte für den Äquivalenznachweis verwenden?

Theoretisch ja, aber jedes einzelne Referenzprodukt muss in allen drei Merkmalkategorien vollständig äquivalent sein. Es ist nicht erlaubt, technische Äquivalenz aus Produkt A und biologische Äquivalenz aus Produkt B zusammenzusetzen.

Dieser Punkt wird in der MDCG 2020-5 ausdrücklich klargestellt und ist eine häufige Fehlannahme in der Praxis.

Es gibt eine enge Ausnahme: Bei Gerätesystemen, die aus mehreren eigenständigen Komponenten bestehen, kann es in begründeten Fällen möglich sein, einzelne Komponenten mit äquivalenten Komponenten eines bereits auf dem Markt befindlichen Systems desselben Herstellers zu vergleichen. Voraussetzung ist, dass alle drei Merkmalkategorien erfüllt sind und die Komponenten sich gegenseitig nicht in Sicherheit und Leistung beeinflussen. Diese Ausnahme gilt ausdrücklich nicht für Implantate und Klasse-III-Produkte.


Was ändert sich durch die geplante MDR-Revision?

Die geplante MDR-Revision (oft als MDR 2.0 bezeichnet) sieht vor, die biologische Äquivalenz von „same“ auf „similar“ abzuschwächen. Das könnte für einige Produkte neue Möglichkeiten eröffnen.

Für Hersteller, die aktuell an der biologischen Äquivalenz scheitern, klingt das nach einer echten Erleichterung. Aber die entscheidenden Fragen sind noch offen: Was genau bedeutet „similar“ im Kontext der biologischen Sicherheit? Welche Prüfungen werden erwartet, um Ähnlichkeit nachzuweisen? Wer definiert, ob ähnlich „ähnlich genug“ ist?

Solange diese Fragen nicht beantwortet sind, sollte die aktuelle Projektplanung nicht auf dieser Änderung basieren. Wer jetzt eine klinische Bewertung durchführt, muss die geltenden Anforderungen erfüllen. Die MDR-Revision ist noch nicht in Kraft, ihre finale Ausgestaltung steht noch aus.


FAQ

Muss ich eine klinische Bewertung durchführen, wenn ich Äquivalenz nachweisen kann?

Ja. Der Äquivalenznachweis ersetzt die klinische Bewertung nicht. Er erlaubt lediglich, klinische Daten eines äquivalenten Produkts in die eigene klinische Bewertung einzubeziehen. Die klinische Bewertung selbst ist immer Pflicht.

Was passiert, wenn die Äquivalenz nicht nachgewiesen werden kann?

Dann müssen klinische Daten aus anderen Quellen herangezogen werden; in der Regel eigene klinische Daten aus einer klinischen Prüfung oder aus der Post-Market-Surveillance. Daten von ähnlichen, aber nicht äquivalenten Produkten dürfen nicht als Sicherheits- oder Leistungsnachweis verwendet werden, sind aber für andere Zwecke wie Risikoidentifikation oder Studienplanung nutzbar. Auch eine klinische Bewertung auf Basis nicht-klinischer Daten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Darf ich Äquivalenz zu einem Produkt eines anderen Herstellers beanspruchen?

Ja, aber derzeit nur unter einer zusätzlichen Bedingung: Beide Hersteller müssen einen Vertrag abgeschlossen haben, der dem Hersteller des neuen Produkts dauerhaften und vollständigen Zugang zur technischen Dokumentation des Referenzprodukts gewährt. Diese Anforderung ist in MDR Artikel 61 (5) geregelt und gilt nicht für Klasse-I- und nicht-implantierbaren Klasse-IIa-Produkte.

Reicht biologische Ähnlichkeit für den Äquivalenznachweis?

Nein, nicht nach dem aktuellem Stand der MDR. Die biologische Äquivalenz verlangt identische Materialien oder Substanzen im Patientenkontakt. Ähnlichkeit allein reicht nicht. Die geplante MDR-Revision könnte das ändern, ist aber noch nicht in Kraft.

Wie dokumentiere ich den Äquivalenznachweis am besten?

Das MDCG 2020-5 enthält in Annex I eine Äquivalenztabelle, die als strukturierte Vorlage dient. Für jede der drei Merkmalkategorien werden Gerät 1 und Gerät 2 verglichen, Unterschiede identifiziert und wissenschaftlich begründet, ob diese klinisch signifikant sind. Am Ende steht eine Gesamtbewertung, die auch das kumulative Gewicht mehrerer kleiner Unterschiede berücksichtigt.


Fazit

Die Äquivalenzroute unter der MDR ist anspruchsvoller als viele Hersteller erwarten. Alle drei Dimensionen (technisch, biologisch, klinisch) müssen vollständig erfüllt sein. Die biologische Äquivalenz mit ihrer Anforderung identischer Materialien ist in der Praxis die häufigste Hürde. Wer sie früh prüft, hat noch Spielraum für Alternativen. Wer es spät herausfindet, steht unter Druck.

Wenn Sie prüfen möchten, ob die Äquivalenzroute für Ihr Produkt realistisch ist, lohnt sich eine frühe Analyse aller drei Merkmalkategorien, bevor die Zeitplanung für die Zulassung feststeht. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie diese Einschätzung brauchen.

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Portrait Tanja Domke
Hallo, ich bin Tanja Domke.

Als Fachexpertin unterstütze ich Medizinproduktehersteller in den Bereichen Klinische Bewertung und Biologische Sicherheit.

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Als Expertin für die Bereiche Klinische Bewertung und Biologische Sicherheit unterstütze ich Medizinproduktehersteller mit pragmatischen Bewertungsansätzen. 

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