
Zweckbestimmung für Medizinprodukte: Grundlage jeder klinischen Bewertung
Die Zweckbestimmung (Intended Purpose) legt fest, wofür ein Medizinprodukt laut Hersteller verwendet werden soll. Sie ist nach MDR Artikel 2(12) verpflichtend und bildet die Grundlage für die klinische Bewertung, das Risikomanagement und die technische Dokumentation. Wer sie zu vage, zu breit oder inkonsistent mit der Evidenzbasis formuliert, blockiert die gesamte






