Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Beratungsdienstleistungen von Tanja Domke (nachfolgend „Auftragnehmerin“) gegenüber Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass die Auftragnehmerin in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.
- Vertragspartner ist ausschließlich das im Auftrag bzw. Angebot genannte Unternehmen.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin zustande. Die Auftragsbestätigung kann auch per E-Mail erfolgen.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 3 Leistungsumfang
- Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und ggf. beigefügten Leistungsbeschreibungen.
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung und der Fristen führen.
- Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Beachtung einschlägiger Normen und Vorschriften.
- Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für die Auslegung, die Entwicklung, die Klassifizierung, die Konformitätsbewertung, die Registrierung und die Vermarktung der Produkte des Auftraggebers.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Dokumente und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen,
- qualifizierte Ansprechpartner zu benennen und deren Verfügbarkeit für Abstimmungen und Entscheidungen sicherzustellen,
- erforderliche Entscheidungen innerhalb angemessener Fristen zu treffen,
- Termine für Workshops, Meetings, Audits oder sonstige Abstimmungen wahrzunehmen.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Die Auftragnehmerin ist von der Leistungspflicht befreit, solange die erforderliche Mitwirkung fehlt.
- Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den daraus resultierenden Mehraufwand gesondert nach ihrem jeweils gültigen Stundensatz zu berechnen.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nachkommt.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten (Festpreis, Stundensatz, Tagessatz) ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
- Bei Projekten mit einer voraussichtlichen Laufzeit von mehr als einem Monat ist die Auftragnehmerin berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Leistungsfortschritt in Rechnung zu stellen.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung auf dem Konto der Auftragnehmerin.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB (40 EUR) bleiben vorbehalten.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesen und sonstige Auslagen werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei Dauerschuldverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Vergütung einmal jährlich an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen, soweit sich die Kosten (insbesondere Personalkosten, Sozialabgaben) erhöht haben.
§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
- Die geistigen Eigentumsrechte an Berichten, Analysen, Gutachten und anderen von Tanja Domke erstellten Dokumenten und Arbeitsergebnissen verbleiben bei Tanja Domke und werden erst nach vollständiger Bezahlung aller geschuldeten Beträge an den Auftraggeber übertragen.
- Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke sowie für regulatorische Einreichungen bei Behörden und Benannten Stellen. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Tanja Domke.
- Angebote, Leistungsbeschreibungen und Budgetindikationen sind ausschließlich für den angefragten Zweck bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere zur Einholung von Vergleichsangeboten oder zur Eigenrealisierung, ist ohne schriftliche Zustimmung von Tanja Domke nicht gestattet.
- Tanja Domke behält sich das Recht vor, bei der Durchführung des Auftrags gewonnene Erkenntnisse, Methoden und Templates für andere Projekte zu verwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebern offenbart werden.
§ 7 Haftung
- Die Auftragnehmerin haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde,
- bei Mängeln, soweit der Geltungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Die Haftung ist betragsmäßig begrenzt auf die Höhe der Versicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung der Auftragnehmerin.
§ 8 Kündigung und Rechtsfolgen
- Die Auftragnehmerin nimmt ihre Tätigkeit zum im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt auf.
- Der Vertrag kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beginnt mit Zugang der Kündigungserklärung.
- Jede Partei hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
- Ein wichtiger Grund liegt für die Auftragnehmerin insbesondere vor, wenn:
- der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in Verzug ist, oder
- der Auftraggeber seine Mitwirkungsobliegenheit wiederholt und auch nach erfolgter Abmahnung verweigert.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- Die Kündigung durch eine Partei berührt nicht die Rechte und Pflichten der Parteien, die vor der Rechtswirksamkeit der Kündigung entstanden sind.
- Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu vergüten.
- Bei einer Kündigung des Auftraggebers wird die vereinbarte Vergütung (anteilig) nach Maßgabe der nachstehenden Auflistung fällig:
Kündigung vor vereinbartem Leistungsbeginn | Fällige Vergütung |
Mehr als vier Wochen | 0% |
Zwei bis vier Wochen | 25% |
Eine bis zwei Wochen | 40% |
Weniger als eine Woche | 60% |
Am Tag des vereinbarten Beginns oder danach | 100% |
- Bei laufenden Beratungsprojekten erfolgt bei Kündigung die Abrechnung nach den tatsächlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist erbrachten Leistungen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, für die Kündigungsfrist von vier Wochen die vertraglich vereinbarte Leistung fortzusetzen und entsprechend abzurechnen.
- Bei Schulungen, Seminaren und Workshops mit festem Termin kann der Auftraggeber anstelle der Zahlung einer Stornogebühr einen Ersatztermin mit der Auftragnehmerin vereinbaren.
Die Vereinbarung eines Ersatztermins setzt voraus, dass:
- der Ersatztermin innerhalb von drei Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Termin liegt,
- der Ersatztermin für beide Parteien zumutbar ist, und
- der Auftraggeber den Ersatztermin spätestens mit der Kündigung verbindlich vorschlägt.
Kann kein Ersatztermin vereinbart werden oder nimmt der Auftraggeber den vereinbarten Ersatztermin nicht wahr, gelten die Stornogebühren gemäß § 8.8 für den ursprünglichen Termin.
§ 9 Geheimhaltung
- Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
- Als vertraulich gelten insbesondere technische, kommerzielle und regulatorische Informationen, Dokumente, Daten und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
- Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht sind Informationen, die:
- nachweislich bereits vor Vertragsschluss bekannt waren,
- allgemein öffentlich zugänglich sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht,
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
- Von schriftlichen Unterlagen, welche Tanja Domke zur Einsicht überlassen werden und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf Tanja Domke Abschriften zu den Akten nehmen.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese AGB und den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Auftragnehmerin.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.